Teilnahmebedingungen

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen können volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Pro registriertem Teilnehmer kann nur 1 Film eingereicht werden. Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gern stehen wir euch für all Fragen zur Verfügung.

Bis wann kann man sich anmelden?

Bis zum 29. Januar 2025 um 00:00 Uhr können sich Interessierte zur Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Nach vollständigem Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen wird die Anmeldung schriftlich via E-Mail bestätigt. Mit der Anmeldung erhältst du nach Bekanntgabe des Themas deinen individuellen Zugang, über den du deinen Film hochladen musst.

Was gibt es bei den Filminhalte zu beachten?

Filme mit verfassungsfeindlichen, pornografischen und Gewalt verherrlichenden Inhalten sowie Inhalte, die zur Diskriminierung von Minderheiten dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ferner behält sich der Wettbewerb vor weiter Filme auszuschließen, die moralisch und ethisch nicht konform sind.

Welche Anforderungen hat der einzureichende Film?

Der fertige Kurzfilm darf maximal 99 Sekunden lang sein. Dazu gehören auch das Intro und Abspann inklusive Credits.

Wie läuft der Upload?

Der Film-Upload muss spätestens bis Montag, 03. Februar 2025 um 12:00 Uhr über die Webseite www.99films.de erfolgen. Informationen dazu erhaltet Ihr per E-Mail. Uploads, die nach 12:00 Uhr begonnen werden, können nicht berücksichtigt werden.

Eine postalische Einsendung des Films ist nicht möglich!

Was geschieht mit den eingereichten Filmen?

Alle eingereichten Filme können im TV, im Internet und zum Teil live bei der Abschlussveranstaltung gezeigt werden. Der Einreicher bleibt auch nach der Einsendung des Films berechtigt, den Film in nicht kommerzieller Absicht zu veröffentlichen. Der Einreicher räumt 99FILMS Deutschland das alleinige zeitlich, örtlich und medial uneingeschränkte Recht ein, den Film und/oder Filminhalte (nachfolgend: der Film) in kommerzieller Absicht in der Öffentlichkeit zu zeigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen. 

Der Einreicher erklärt sich insbesondere mit der Präsentation des Films in TV-Sendungen, auf Internetseiten (In- und Ausland), mit detaillierter oder kompletter Veröffentlichung aus dem Film und / oder Fotos (Stills) des Films in einem dokumentarischen Katalog sowie im Internet, inklusive der öffentlichen Zugänglichmachung in der Volltextsuche, Datenbanken sowie mit Teilen des Films im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit von 99FILMS Deutschland einverstanden. Der Einreicher erklärt sich bereit, dass 99FILMS Deutschland weitere Nutzungsrechte einräumen kann. 

Für den Fall, dass der Einreicher mit seinem Film keinen der ausgelobten Preise bekommt, ist er ein Jahr ab dem Tag der Preisverleihung wieder zu einer kommerziellen Verwertung seines Filmes berechtigt, Marvelous Monkeys Holding GmbH behält aber das Recht, den Film kommerziell und in sozialen Netzwerken z. B. über YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram, TikTok zu veröffentlichen und darf dieses Recht auch an Dritte übertragen. 

Für den Fall, dass er mit seinem Film einen der ausgelobten Preise bekommt, verzichtet der Einreicher weiterhin darauf, den Film für eine kommerzielle Verwertung an Dritte zu lizenzieren oder sonst kommerziell auszuwerten. Der Einreicher bleibt berechtigt, den Film nicht kommerziell zu verbreiten. 

Der Einreicher erklärt weiterhin, dass er Inhaber sämtlicher für eine Verbreitung und Verwertung notwendiger Rechte an dem Film (inkl. der verwendeten Musik) ist, und stellt 99FILMS Deutschland für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte von der Verpflichtung zur Zahlung auf Schadensersatz, den Kosten eines Rechtsstreits einschließlich den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei. 

Mitarbeiter vom Veranstalter, Sponsoren und Partnern sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Wer beurteilt die Filme, wer entscheidet über die Gewinner?

Über die Vergabe des Hauptpreises entscheidet ausschließlich die Jury. Die Jury wird ausschließlich durch 99FILMS Deutschland berufen. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Jury setzt sich aus Fachleuten, Filmschaffenden, Prominenten, Creator sowie Verantwortlichen der Sponsoren zusammen. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach ausgiebiger Diskussion durch Abstimmung und Mehrheitsentscheid. 

Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar.