Fragen und Antworten
Das Thema wird am
30. Januar 2025 um 9:00 Uhr
bekannt gegeben.
Wer darf teilnehmen?
Teilnehmen können volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Pro registriertem Teilnehmer kann nur 1 Film eingereicht werden. Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gern stehen wir euch für all Fragen zur Verfügung.
Bis wann kann man sich anmelden?
Bis zum 29. Januar 2025 um 00:00 Uhr können sich Interessierte zur Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Nach vollständigem Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen wird die Anmeldung schriftlich via E-Mail bestätigt. Mit der Anmeldung erhältst du nach Bekanntgabe des Themas deinen individuellen Zugang, über den du deinen Film hochladen musst.
Was gibt es bei den Filminhalte zu beachten?
Filme mit verfassungsfeindlichen, pornografischen und Gewalt verherrlichenden Inhalten sowie Inhalte, die zur Diskriminierung von Minderheiten dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ferner behält sich der Wettbewerb vor weiter Filme auszuschließen, die moralisch und ethisch nicht konform sind.
Wie läuft der Kurzfilm-Award ab?
Alle erfolgreichen Anmeldungen, die bis zum 29. Januar 2025 um 00:00 Uhr eingegangen sind, haben die Möglichkeit, einen Film einzureichen. Am 30. Januar 2025 um 9:00 Uhr wird das diesjährige Thema bekanntgegeben. Anschließend haben alle 99 Stunden Zeit, zu diesem Thema einen Kurzfilm zu produzieren, der genau 99 Sekunden lang ist.
Der Film-Upload muss bis spätestens am 03. Februar 2025 um 12:00 über den individuellen Zugang auf 99films.de abgeschlossen sein.
Welche technischen Anforderungen hat der einzureichende Film?
Der fertige Kurzfilm darf maximal 99 Sekunden lang sein. Dazu gehören auch das Intro und Abspann inklusive Credits.
Format | Die Filme müssen im MP4-Format eingereicht werden. Das Format sollte idealerweise mit dem Codec H.264 kodiert sein, um maximale Kompatibilität zu gewährleisten. |
Auflösung | Mindestauflösung: 1920 x 1080 (Full HD) Höhere Auflösungen wie 4K (3840 x 2160) sind erlaubt, werden jedoch für die Sichtung auf Full-HD reduziert. |
Seitenverhältnis | Standard: 16:9. Andere Seitenverhältnisse (z. B. 1:1, 2.35:1) sind erlaubt, sollten jedoch begründet zur Erzählung passen. |
Dateigröße | Maximal 999 MB pro Film. |
Audio | Tonspur muss in Stereo oder Mono vorliegen. Mindestanforderung: 48 kHz Samplingrate und mindestens 128 kbit/s für die Bitrate. |
Dauer | Exakt 99 Sekunden, inklusive Vorspann und Abspann. Filme, die kürzer oder länger als 99 Sekunden sind, werden nicht zugelassen. |
Untertitel | Falls Dialoge nicht in Deutsch oder Englisch sind, sind Untertitel in Deutsch oder Englisch erforderlich. Diese sollten fest ins Video integriert sein (Burned-In Subtitles). |
Dateiname | Der Dateiname sollte folgendermaßen aufgebaut sein: Filmname_Teamname_2025.mp4 |
Upload |
Der Film muss über das bereitgestellte Upload-Tool auf www.99films.de hochgeladen werden und damit einen digitalen Nachweis der Einreichung (Datums- Zeitstempel). Ein entsprechender Upload-Link wird dir nach der Anmeldung und Themenbekanntgabe individuell per E-Mail bereitgestellt. |
Welche Soft- und Hardware kann verwendet werden?
Hardware |
Es gibt keine Einschränkungen bei der Kameratechnologie. Erlaubt sind alle im Markt verfügbaren Geräte – von der Super8 bis zur professionellen Filmkamera, DSLRs, Smartphones oder andere geeignete Geräte. Drohnen oder andere technische Hilfsmittel sind natürlich ebenfalls zulässig. |
Software |
Für den Schnitt und die Postproduktion können alle gängigen Programme wie beispielsweise Adobe Premiere, Final Cut Pro, DaVinci Resolve oder ähnliche genutzt werden . Auch jedwede Smartphone-Apps sind selbstverständlich erlaubt. |
Welche Anforderungen gelten für Musik und Sound?
Für die Teilnahme am 99Fire-Films-Award müssen alle eingesetzten Musik- und Soundelemente sowohl lizenziert als auch GEMA-frei sein. Dies bedeutet, dass:
Lizenzfrei | Die Musik muss so lizenziert sein, dass keine zusätzlichen Zahlungen für die Nutzung im Film oder dessen Veröffentlichung (z. B. im Internet, auf der Preisverleihung oder im TV) anfallen. Dies schließt die Einmalzahlung oder die Nutzung über Plattformen mit entsprechenden Lizenzen ein. |
GEMA-frei | Die verwendete Musik darf nicht bei der GEMA oder vergleichbaren Verwertungsgesellschaften (z. B. SUISA in der Schweiz oder AKM in Österreich) registriert sein. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Gebühren für die öffentliche Aufführung oder Verbreitung der Musik anfallen. |
Künstliche Intelligenz (KI)
Ist die Nutzung von KI für den Wettbewerb erlaubt?
Ja, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist ausdrücklich erlaubt. Ob für einzelne Elemente oder die vollständige Erstellung eines Films – KI kann an jeder Stelle des Entwicklungs- oder Produktionsprozesses Teil deines Projekts sein.
In welchen Bereichen kann KI eingesetzt werden?
- Einzelne Elemente eines Films: Beispielsweise in der Drehbuchentwicklung oder Ideenfindung.
- Generierung von Visuals, Animationen oder Hintergründen (z. B. über Tools wie DALL·E oder Stable Diffusion).
- Erstellung von Musik oder Soundeffekten (z. B. mit Amper Music oder AIVA).
- Bearbeitung und Optimierung von Videomaterial (z. B. mit KI-basierten Schnitt- und Farbkorrektur-Tools).
Komplett generierte Filme:
In 2025 ist es erstmals möglich, einen Film einzureichen, der vollständig (90% Regel) durch / mithilfe von KI entwickelt / produziert / hergestellt wurde. Dazu zählen alle Bestandteile des Entwicklungs- oder Herstellungsprozesses wie beispielsweise Idee, Script, Drehbuch, Bilder, Dialoge, Musik oder Animationen.
Welche Anforderungen & Regeln gelten für KI-basierte / KI-generierte Filme?
Kennzeichnung | Filme, die ausschließlich mit KI erstellt wurden, müssen beim Upload bitte auch als „KI-basierter / generierter Film“ gekennzeichnet werden. |
Technische Standards | Alle KI-generierten / basierten Inhalte müssen ebenfalls den allgemeinen technischen Anforderungen des Wettbewerbs entsprechen (z. B. MP4-Format, 99 Sekunden Dauer, Full-HD-Auflösung). |
Rechte | Teilnehmer*innen sind selbst verpflichtet ebenfalls sicherzustellen, dass alle verwendeten KI-Modelle und / oder Tools im Rahmen der jeweiligen Lizenzvereinbarungen genutzt werden / wurden. |
Originalität | Auch für KI-basierte / generierte Filme gelten bei der Bewertung durch die Juror*innen dieselben Kriterien der anderen Kategorien. Plagiate oder die Verwendung bereits existierender KI-Outputs ohne weiterführende Anpassung sind in diesem Kontext nicht gestattet. |
Gibt es eine eigene Kategorie für KI-Filme?
Ja. Auf Basis der Befragung unserer großen Community im November 2024 – hat sich eine klare Mehrheit (71%) für die Einführung einer neuen Kategorie ausgesprochen. Somit werden Filme, die ausschließlich KI-basiert / KI- generiert wurden, in einer neuen Wettbewerbskategorie ausgezeichnet und damit der kreative und künstlerische Einsatz von künstlicher Intelligenz gewürdigt.
Wie werden KI-Filme bewertet?
- Kreativität: Wie einzigartig und inspirierend ist der Einsatz von KI?
- Technische Umsetzung: Wie gut sind die generierten Inhalte integriert und wie hochwertig wirken sie?
- Erzählung: Auch bei KI-Filmen wird auf klare und emotionale Geschichten geachtet.
Was geschieht mit den eingereichten Filmen?
Alle eingereichten Filme können im TV, im Internet und zum Teil live bei der Abschlussveranstaltung gezeigt werden. Der Einreicher bleibt auch nach der Einsendung des Films berechtigt, den Film in nicht kommerzieller Absicht zu veröffentlichen. Der Einreicher räumt 99FILMS Deutschland das alleinige zeitlich, örtlich und medial uneingeschränkte Recht ein, den Film und/oder Filminhalte (nachfolgend: der Film) in kommerzieller Absicht in der Öffentlichkeit zu zeigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen.
Der Einreicher erklärt sich insbesondere mit der Präsentation des Films in TV-Sendungen, auf Internetseiten (In- und Ausland), mit detaillierter oder kompletter Veröffentlichung aus dem Film und / oder Fotos (Stills) des Films in einem dokumentarischen Katalog sowie im Internet, inklusive der öffentlichen Zugänglichmachung in der Volltextsuche, Datenbanken sowie mit Teilen des Films im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit von 99FILMS Deutschland einverstanden. Der Einreicher erklärt sich bereit, dass 99FILMS Deutschland weitere Nutzungsrechte einräumen kann.
Für den Fall, dass der Einreicher mit seinem Film keinen der ausgelobten Preise bekommt, ist er ein Jahr ab dem Tag der Preisverleihung wieder zu einer kommerziellen Verwertung seines Filmes berechtigt, 99FILMS Deutschland behält aber das Recht, den Film kommerziell und in sozialen Netzwerken z. B. über YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram, TikTok zu veröffentlichen und darf dieses Recht auch an Dritte übertragen.
Für den Fall, dass er mit seinem Film einen der ausgelobten Preise bekommt, verzichtet der Einreicher weiterhin darauf, den Film für eine kommerzielle Verwertung an Dritte zu lizenzieren oder sonst kommerziell auszuwerten. Der Einreicher bleibt berechtigt, den Film nicht kommerziell zu verbreiten.
Der Einreicher erklärt weiterhin, dass er Inhaber sämtlicher für eine Verbreitung und Verwertung notwendiger Rechte an dem Film (inkl. der verwendeten Musik) ist, und stellt 99FILMS Deutschland für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte von der Verpflichtung zur Zahlung auf Schadensersatz, den Kosten eines Rechtsstreits einschließlich den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei.
Mitarbeiter vom Veranstalter, Sponsoren und Partnern sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Wer beurteilt die Filme, wer entscheidet über die Gewinner?
Über die Vergabe des Hauptpreises entscheidet ausschließlich die Jury. Die Jury wird ausschließlich durch 99FILMS Deutschland berufen. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Jury setzt sich aus Fachleuten, Filmschaffenden, Prominenten, Creator sowie Verantwortlichen der Sponsoren zusammen. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach ausgiebiger Diskussion durch Abstimmung und Mehrheitsentscheid.
Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar.